Steuertipps für Singles

Geld- und Steuertipps für Singles

Liebe Singles,

auch in diesem Jahr gibt es wieder einige gesetzliche Veränderungen. So wird beispielsweise das Kindergeld einheitlich erhöht, das umstrittene Bürgergeld eingeführt und Autofahren wird – wieder einmal – teurer. Das Wichtigste auf einen Blick:

  • KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung steigen erneut.
  • Das Kindergeld wird einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht.
  • Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.
  • Das neue Bürgergeld: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für Kinder werden deutlich erhöht – um 33 bis 44 Euro mehr pro Monat je nach Alter.
  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Ausweitung auf rund zwei Millionen Haushalte. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente wird zudem dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
  • Der steuerliche Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht.
  • Homeoffice-Pauschale: Eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Damit wird an bis zu 210 statt bislang 120 Homeoffice-Tagen ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von je sechs Euro möglich, maximal 1260 Euro pro Jahr.

Grundsätzlich gilt: Als Single ohne Kinder bekommen wir die Steuerklasse 1 und müssen damit sehr viel Steuern abführen. So fallen bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 2800,- Euro ganze 380,- Euro Lohnsteuer an. Zum Vergleich: Ein Verheirateter muss (mit der Steuerklasse 3) lediglich 150,- Euro Lohnsteuer bezahlen!

Hier auf dieser Seite möchten wir dir ein paar Tipps und Tricks aufzeigen, wie du ggf. Steuern und sonstige Abgaben als Single sparen kannst. Denn der genauere Blick ins Einkommensteuergesetz trifft auf eine Vielzahl an Steuervorteilen und Gestaltungsmöglichkeiten, von du als Singles profitieren kannst.

Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen und als Single erhältst du automatisch die Steuerklasse 1, während Ehepaare beispielsweise zwischen verschiedenen Kombinationen wählen können.

Steuerklassen in Deutschland

Steuerklassen in Deutschland

Singles können überproportional sparen

Weil Singles mehr Steuern als andere bezahlen müssen, macht sich jede Steuerersparnis beim Finanzamt besonders bezahlt! Wer also beispielsweise ein Drittel seines Einkommens an den Staat überweist, bekommt auch ein Drittel für seine eingereichte Steuerersparnis zurück.

Verheiratete erhalten im Schnitt nur rund zwanzig Prozent, da sich relativ auch weniger bezahlen. Singles sollten deshalb jede Möglichkeit nutzen, Geld von der Steuer abzusetzen! Besonders bieten sich dafür Sonderausgaben (z.B.: Aufwendungen für die Altersvorsorge oder sonstige Vorsorgeaufwendungen) an.

Sparerfreibetrag für Singles nutzen

Steuern sparen 2020
Steuern sparen 2020

Singles steht für alle Einkünfte auf Kapitalvermögen (Aktiengewinne, Dividenden, etc.) ein Freibetrag in Höhe von 801,- Euro zu (1.602 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung). Dieser Betrag ist eigentlich ein Witz und wurde schon mehrere Jahre nicht mehr angehoben. Dennoch sollten Singles die 801,- Euro nutzen, um die Abgeltungssteuer zu sparen. Was ist zu tun? Du musst einfach deine Steuernummer bei deiner Bank / deinem Broker angeben und den Freistellungsauftrag beantragen. Dieser gilt meist bis auf Widerruf, du musst also nichts weiter tun.

Tipp: US-Aktien schütten quartalsweise Dividenden aus und viele Unternehmen steigern diese laufend, so kannst du monatlich ein solides Nebeneinkommen aufbauen! Persönliche Dividendenrenditen zum eingesetzten Kapital in Höhe von 20- oder 30% sind damit bereits nach wenigen Jahren möglich! Aus eigener Erfahrung können wir dir sagen:

Keine andere Anlageklasse hat ein attraktiveres Chance/Risiko-Verhältnis, als Aktien. Und auch die Quellensteuer lässt sich mit wenigen Minuten Aufwand ganz einfach von den entsprechenden Behörden zurückerstatten. In einigen Ländern (Bspw. Großbritannien) fällt sogar gar keine Quellensteuer an. Selbstverständlich ist hier aber die richtige Aktien-Auswahl entscheidend – du solltest deshalb nur auf Qualitätsaktien setzen!

Bitte beachte: Sofern du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bekommst, werden diese nicht auf den Sparerfreibetrag angerechnet. Diese müssen voll als Einkommen (wie aus deiner beruflichen Tätigkeit) versteuert werden.

Eigentumsumwandlung oder Deferred Compensation

Eher kompliziert aber dennoch sehr lukrativ ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland, die unter Fachleuten als „Deferred Compensation“ bekannst ist. Dabei handelt es sich um eine Art Eigentumsumwandlung, da du als (hoch besteuerter) Single erstmal auf einen Teil deines Einkommens verzichtest.

Dafür zahlt dein Arbeitgeber das Geld in eine lukrative Anlage (u.E. am besten in Aktien- oder Mischfonds) ein. Dieser Vorgang ist völlig steuerfrei und wird vom Staat sogar noch gefördert (es werden auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben. Nur zu Beginn deines Rentenalters musst du natürlich Steuern bezahlen. Diese werden aber um einiges niedriger ausfallen, als dein aktueller Steuersatz!

Singles mit Nebenjob

Geld sparen Singles
Geld sparen Singles

Wenn du als Single mehrere Tätigkeiten ausübst, bekommst du für den ersten Job die Steuerklasse 1 (außer Alleinerziehende Singles, s. unten). Für die weiteren Tätigkeiten ordnet dir das Finanzamt automatisch die Steuerklasse 6 zu. Diese Steuerklasse solltest du (wenn irgendwie möglich) vermeiden, denn hier zahlst du bereits vom ersten Euro des Einkommens an Steuern. Zum Vergleich: In der Steuerklasse 1 sind die ersten 8.820,- Euro steuerfrei, in der Steuerklasse 3 sogar die ersten 17.640,- Euro.

Zwei Tipps: Da die Abzüge in der Steuerklasse 6 sehr hoch sind, solltest du diese Steuerklasse immer für den Job verwenden, bei dem du am wenigsten Geld verdienst! Und: Minijobs sind von der Steuerklasse 6 befreit! Wenn du also (neben deinem eigentlichen Job) noch einen Minijob ausübst, bezahlst du darauf überhaupt keine Steuern. Wichtig: Dein Einkommen im Minijob darf die 450,- Euro / Monat nicht übersteigen.

Alleinerziehende Singles

Als alleinerziehender Single (Single mit Kind) kannst du die Steuerklasse 2 beantragen. Damit erhältst du pro Kind (seit 2020) einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 7812,- Euro (bislang: 7620,- Euro). Daneben bekommst du auch noch den sog. „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“. Diese steuerliche Erleichterung für Alleinerziehende verringert das zu versteuernde Einkommen um 1908,- Euro für das erste Kind und steigt um 240,- Euro für jedes weitere Kind. Alleinerziehende mit drei Kindern erhalten also 2388,- Euro Entlastungsbeitrag pro Jahr.

Zu beachten: Ein „Alleinerziehender“ bist du nur, wenn das eigene Kind bei dir gemeldet ist, du das Kindergeld erhältst und nicht wieder verheiratet bist!

Unterhalt von der Steuer absetzen

Unterhalt von der Steuer absetzen
Unterhalt von der Steuer absetzen

Grundsätzlich gibt es zwei Formen von Unterhalt: Den Kindesunterhalt und den Unterhalt für den Ex-Partner.

Der Unterhalt für den Ex-Partner ist entweder als Sonderausgabe (Anlage U in der Steuererklärung), oder als außergewöhnliche Belastung (Anlage Unterhalt) steuerlich absetzbar. Bitte beachte: Beide Varianten gelten erst für das Jahr, indem die Zusammenveranlagung aufgehoben ist. Der Höchstbetrag, der dafür geltend gemacht werden darf, beträgt derzeit 9000,- Euro pro Jahr bei Sonderausgaben max. 13.805,- Euro). Die einzige Bedingung ist, dass die entsprechenden Leistungen auch tatsächlich erbracht werden.

Der Kindesunterhalt ist in der Regel nicht von der Steuer absetzbar. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn weder Kindergeld gezahlt wird, noch der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird, dann ist auch der Kindesunterhalt absetzbar. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Unterhaltspflichtige max. 9000,- Euro / Jahr als aussergewöhnliche Belastung absetzen.

Werbungskosten für Singles

Singles können eine Vielzahl an Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu zählen grundsätzlich alle Ausgaben, die nötig sind, um überhaupt Geld zu verdienen. So kannst du beispielsweise eine Fortbildung, einen neuen Computer oder Laptop oder sogar ein neues Handy von der Steuer absetzen.

Voraussetzung ist, dass der Gegenstand mindestens 10% für berufliche Zwecke genutzt wird. Dabei berücksichtigt das Finanzamt eine Pauschale in Höhe von 1000,- Euro für jeden automatisch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag.  Berücksichtigt werden können alle Ausgaben von bis zu 952,- Euro (inkl. 19% Mehrwertsteuer), alles war teuer ist, muss über die Nutzungsdauer  abgeschrieben werden.